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822.41 EGZUMFAMZGEGZUFAMZG CH-AR

Art. 27 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen - Aufhebung bisherigen Rechts

VII. Schluss- und Übergangsbestimmungen
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Art. 27 EG zum FamZG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Gesetz über die Kinderzulagen vom 29. April 1984 wird aufgehoben.

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