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822.41 EGZUMFAMZGEGZUFAMZG CH-AR

Art. 12 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen - Widerruf der Anerkennung

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Art. 12 EG zum FamZG · Widerruf der Anerkennung

1. Das zuständige Departement widerruft die Anerkennung, wenn die Voraussetzungen, unter denen sie erteilt worden ist, nicht mehr erfüllt sind oder wenn Tatsachen, aufgrund derer die Anerkennung hätte verweigert werden müssen, erst nachträglich bekannt werden.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

200 2015 163 · be (Art. 12 BGSA)
Unemployment Benefit Repayment Due to Undeclared Commission Income
Basis for ordering the delivery of the decision to the tax authorities after it becomes legally final.