Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
822.32 CH-AR

Kanton Appenzell Ausserrhoden 822.32

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Ausserrhoden
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Die Einwohnergemeinden werden ermächtigt, gemäss Art. 74 Ziffer 9 der Kantonsverfassung allgemeinverbindliche Verordnungen über den Ladenschluss an Werktagen zu erlassen.

1. Auf die Übertretungen dieser Verordnungen findet Art. 4 des Gesetzes über den Sonntagsverkauf Anwendung.

1. Dieses Gesetz tritt durch Annahme an der Landsgemeinde in Kraft.

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