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822.31 CH-AR

Art. 5 Gesetz über den Sonntagsverkauf - Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

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Art. 5 Gesetz über den Sonntagsverkauf · Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

1. Das Gesetz vom 25. April 1920 über den Sonntags-Ladenschluss wird aufgehoben.

2. Das Gesetz vom 25. April 1948 über den Werktags-Ladenschluss wird wie folgt geändert

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