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815.13 FKV CH-AR

Art. 13 Verordnung über die Fleischkontrolle (FKV) - Aufgehobene und geänderte Erlasse

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Art. 13 FKV · Aufgehobene und geänderte Erlasse

1. Die kantonale Fleischschauverordnung vom 1. Dezember 1960 wird aufgehoben.

2. Die kantonale Tierseuchenverordnung vom 13. Juni 1983 wird wie folgt geändert

3. Die kantonale Tierschutzverordnung vom 13. Juni 1983 wird wie folgt geändert

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