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815.13 FKV CH-AR

Art. 1 Verordnung über die Fleischkontrolle (FKV) - Gegenstand

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Art. 1 FKV · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt den Vollzug der Lebensmittelkontrolle im Bereich der Tierhaltung und der Schlachtung.

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