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815.111.1 CH-AR

Art. 2 Gebührentarif für die Lebensmittelkontrolle - Technische Untersuchungen

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Art. 2 Gebührentarif für die Lebensmittelkontrolle · Technische Untersuchungen

1. Für die technischen Untersuchungen gelten die Bestimmungen des Gebührentarifs des Verbandes der Kantonschemiker der Schweiz, Buchstabe A sowie Buchstabe B2 bis B5.

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