815.111.1
CH-AR
Art. 2 Gebührentarif für die Lebensmittelkontrolle - Technische Untersuchungen
Art. 2 Gebührentarif für die Lebensmittelkontrolle · Technische Untersuchungen
1. Für die technischen Untersuchungen gelten die Bestimmungen des Gebührentarifs des Verbandes der Kantonschemiker der Schweiz, Buchstabe A sowie Buchstabe B2 bis B5.