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CH-AR
Art. 8 Gebührentarif zum Gesetz über die Einführung der Bundesgesetze über den Umweltschutz und über den Schutz der Gewässer - Inkrafttreten
Art. 8 Gebührentarif zum Gesetz über die Einführung der Bundesgesetze über den Umweltschutz und über den Schutz der Gewässer · Inkrafttreten
1. Dieser Tarif tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.
2. Der Gebührentarif vom 26. März 1996 zum Gesetz über die Einführung der Bundesgesetze über den Umweltschutz und über den Schutz der Gewässer wird aufgehoben.