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814.01 OPEEUGsV CH-AR

Art. 26 Verordnung zum Gesetz über die Einführung der Bundesgesetze über den Umweltschutz und über den Schutz der Gewässer - b) Sammlung von Sonderabfällen

5. Abschnitt: Umweltschutz - III. Abfallbewirtschaftung
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Art. 26 Umwelt- und Gewässerschutzverordnung; UGsV · b) Sammlung von Sonderabfällen

1. Die Gemeinden richten eine Sammelstelle für die Entgegennahme von Sonder- und Giftabfällen aus Haushalten und Kleingewerbe ein oder führen mindestens einmal jährlich eine Sammelaktion für solche Abfälle durch.

2. Sie können Sammelstellen auch gemeinsam betreiben und Sammelaktionen gemeinsam durchführen.

3. Pro Haushalt oder Betrieb dürfen je Kalenderjahr höchstens 150 kg Sonderabfälle oder Giftabfälle abgegeben werden. Die Abgabe von Kleinmengen bis zu 25 kg pro Jahr und pro Haushalt bzw. Betrieb erfolgt kostenlos. Bei Überschreitung der kostenfreien Menge wird die gesamte abgegebene Sonderabfallmenge kostenpflichtig. Für einzelne Sonderabfallklassen kann die Höchstmenge, welche kostenlos angenommen wird, separat geregelt werden.

4. Die Kosten für die Sammlung der Gift- und Sonderabfälle werden von den Gemeinden getragen. Der Kanton trägt die Kosten für die Koordination und die Entsorgung der Sonderabfälle. Davon ausgenommen sind Altöle und Bleiakkumulatoren.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (4)

470.24.202 · bl (§ 26 Abs. 1 USG BL)
Prosecutor's Refusal to Investigate Trespass and Environmental Violations Upheld
Cited in conjunction with § 51 Abs. 1 lit. h USG BL regarding illegal waste disposal, and found not to be fulfilled.
60/1999/4 · sh (Art. 26 ff. USG)
Roadside Herbicide Ban Upheld; Administrative Fee Liability Confirmed
Cited as the legal basis for the prohibition on the use of herbicides in public areas.
VPB cf--16 (Art. 26 LPE)
1987 Swiss Legislative Motions and Postulates Report
This article is cited in the context of the self-monitoring obligation of manufacturers or importers concerning industrial activities and the need for state oversight.
VPB 86-144 (Art. 26 USG)
Rechsteiner and Euler Motions: Postulate Conversion for Hazardous Substance Regulation
The court rejected the argument that self-control by companies according to Art. 26 USG is sufficient.