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814.01.2 CH-AR

Art. 25 Verordnung über die Schadenwehr (Schadenwehrverordnung) - Inkrafttreten, aufgehobenes Recht

VI. Schlussbestimmungen
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Art. 25 Schadenwehrverordnung · Inkrafttreten, aufgehobenes Recht

1. Diese Verordnung und die dazugehörenden Tarife (Anhang 1 und 2) treten am 1. Januar 1995 in Kraft.

2. Der bisherige Schadentarif vom 3. Mai 1985, erlassen durch die Gewässerschutzkommission von Appenzell A. Rh., ist aufgehoben.

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