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814.01.1 CH-AR

Art. 7 Gebührentarif für die Feuerungskontrolle - Inkrafttreten

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Art. 7 Gebührentarif für die Feuerungskontrolle · Inkrafttreten

1. Dieser Tarif tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft. Der Gebührentarif für die Feuerungskontrolle vom 25. Oktober 1994 wird aufgehoben.

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