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814.01.1 CH-AR

Art. 5 Gebührentarif für die Feuerungskontrolle - Kontrollgebühr Feststofffeuerungen

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Art. 5 Gebührentarif für die Feuerungskontrolle · Kontrollgebühr Feststofffeuerungen

1. Für die Sichtkontrolle von Feststofffeuerungen gelten in Verbindung mit der Anlagereinigung folgende Gebühren

a) Abnahme- bzw. Erstkontrolle: Fr. 35.-

b) jede weitere Anlage innerhalb des gleichen Haushalts: Fr. 20.-

c) Wiederkehrende Kontrolle

1. ohne Beanstandung: Fr. 15.-

2. mit Beanstandung: Fr. 35.-

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