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814.01.1 CH-AR

Art. 2 Gebührentarif für die Feuerungskontrolle - Bemessung der Gebühren

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Art. 2 Gebührentarif für die Feuerungskontrolle · Bemessung der Gebühren

1. Die Gebühren enthalten keine Mehrwertsteuer und werden bemessen

a) nach festen Gebührenansätzen gemäss Art. 3-5;

b) * in den übrigen Fällen nach Aufwand.

2. Wenn die Gebühr nach Aufwand bemessen wird, gilt ein Stundenansatz von Fr. 83.-.

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