814.01.1
CH-AR
Art. 2 Gebührentarif für die Feuerungskontrolle - Bemessung der Gebühren
Art. 2 Gebührentarif für die Feuerungskontrolle · Bemessung der Gebühren
1. Die Gebühren enthalten keine Mehrwertsteuer und werden bemessen
a) nach festen Gebührenansätzen gemäss Art. 3-5;
b) * in den übrigen Fällen nach Aufwand.
2. Wenn die Gebühr nach Aufwand bemessen wird, gilt ein Stundenansatz von Fr. 83.-.