814.0
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CH-AR
Art. 68 Gesetz über die Einführung der Bundesgesetze über den Umweltschutz und über den Schutz der Gewässer - Gebundene Ausgaben
3. Abschnitt: Gewässerschutz - II. Finanzierung
Art. 68 Umwelt- und Gewässerschutzgesetz; UGsG · Gebundene Ausgaben
1. Die Aufwendungen des Kantons und der Gemeinden für die Sanierung öffentlicher Abwasseranlagen sind gebundene Ausgaben.