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Art. 68 Gesetz über die Einführung der Bundesgesetze über den Umweltschutz und über den Schutz der Gewässer - Gebundene Ausgaben

3. Abschnitt: Gewässerschutz - II. Finanzierung
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Art. 68 Umwelt- und Gewässerschutzgesetz; UGsG · Gebundene Ausgaben

1. Die Aufwendungen des Kantons und der Gemeinden für die Sanierung öffentlicher Abwasseranlagen sind gebundene Ausgaben.

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