814.0
UGsGLPEELPA
CH-AR
Art. 33 Gesetz über die Einführung der Bundesgesetze über den Umweltschutz und über den Schutz der Gewässer - e) Schall und Laser
2. Abschnitt: Umweltschutz - II. Immissionsschutz
Art. 33 Umwelt- und Gewässerschutzgesetz; UGsG · e) Schall und Laser
1. Die Gemeinden vollziehen die Schall- und Laserverordnung in Bezug auf die Schalleinwirkungen.
2. Der Einsatz von Laseranlagen bedarf einer Bewilligung des Amtes für Umwelt.