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Art. 4 Vorläufige Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen - Inkrafttreten

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Art. 4 Vorläufige Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.

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