Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
813.22 CH-AR

Art. 3 Vorläufige Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen - Aufhebung bisherigen Rechts

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (4 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Vorläufige Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 13. November 1972 zum Bundesgesetz vom 21. März 1969 über den Verkehr mit Giften (Giftgesetz) wird aufgehoben.

← Art. 2 Vorläufige Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen Zuständigkeiten Art. 4 Vorläufige Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →