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813.21 CH-AR

Art. 12 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel - Inkrafttreten

III. Schlussbestimmungen
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Art. 12 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt nach seiner Genehmigung durch den Bundesrat am 1. Januar 1990 in Kraft.

2. Mit seinem Inkrafttreten werden aufgehoben

1. die Verordnung vom 16. Februar 1954 zum Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel,

2. die Verordnung vom 29. Oktober 1984 über die ambulante Beratung von Drogengefährdeten und Drogenabhängigen.

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