811.16
FöPA
CH-AR
Art. 13 Verordnung über die Förderung der Pflegeausbildung - Stipendienrechtliche Koordination
III. Ausbildungsbeiträge
Art. 13 Förderverordnung Pflegeausbildung, FöPA · Stipendienrechtliche Koordination
1. Ausbildungsbeiträge nach dieser Verordnung sind im Rahmen eines allfälligen Gesuchs nach Stipendiengesetz als Einkünfte anzurechnen.