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811.16 FöPA CH-AR

Art. 13 Verordnung über die Förderung der Pflegeausbildung - Stipendienrechtliche Koordination

III. Ausbildungsbeiträge
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Art. 13 Förderverordnung Pflegeausbildung, FöPA · Stipendienrechtliche Koordination

1. Ausbildungsbeiträge nach dieser Verordnung sind im Rahmen eines allfälligen Gesuchs nach Stipendiengesetz als Einkünfte anzurechnen.

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