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811.12 CH-AR

Art. 11 Verordnung über die öffentlichen Bäder (Bäderverordnung) - Rechtsmittel

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Art. 11 Bäderverordnung · Rechtsmittel

1. Gegen Verfügungen des Amtes für Lebensmittelkontrolle kann innert 20 Tagen Rekurs beim Departement Gesundheit und Soziales erhoben werden.

2. Gegen Rekursentscheide des Departements Gesundheit und Soziales kann innert 30 Tagen Beschwerde an das Obergericht erhoben werden.

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