761.32
CH-AR
Art. 8 Gebührentarif zum EG SVG - Zuschläge
1. Abschnitt: Fahrzeugprüfungen
Art. 8 Gebührentarif zum EG SVG · Zuschläge
1. Zu den Gebühren werden folgende Zuschläge erhoben
a) Für Ausnahmefahrzeuge
1. Erste Inverkehrssetzung: Fr. 50.-
2. Periodische Nachprüfung: Fr. 50.-
b) Für nicht typengeprüfte Fahrzeuge bei der ersten Inverkehrssetzung: 50 bis 100%
c) Für Behindertenfahrzeuge, Abklärung und Überprüfung der Anpassung an die Behinderung: kostenlos