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761.32 CH-AR

Art. 8 Gebührentarif zum EG SVG - Zuschläge

1. Abschnitt: Fahrzeugprüfungen
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Art. 8 Gebührentarif zum EG SVG · Zuschläge

1. Zu den Gebühren werden folgende Zuschläge erhoben

a) Für Ausnahmefahrzeuge

1. Erste Inverkehrssetzung: Fr. 50.-

2. Periodische Nachprüfung: Fr. 50.-

b) Für nicht typengeprüfte Fahrzeuge bei der ersten Inverkehrssetzung: 50 bis 100%

c) Für Behindertenfahrzeuge, Abklärung und Überprüfung der Anpassung an die Behinderung: kostenlos

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