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761.32 CH-AR

Art. 3 Gebührentarif zum EG SVG - Arbeitsmotorwagen und gewerbliche Motoreinachser mit Anhänger

1. Abschnitt: Fahrzeugprüfungen
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Art. 3 Gebührentarif zum EG SVG · Arbeitsmotorwagen und gewerbliche Motoreinachser mit Anhänger

1. Für die Prüfung von Arbeitsmotorwagen und gewerblichen Motoreinachsern mit Anhängern werden folgende Gebühren erhoben

a) Arbeitskarren leicht

1. Erste Inverkehrssetzung: Fr. 60.-

2. Periodische Nachprüfung: Fr. 60.-

b) Arbeitskarren schwer

1. Erste Inverkehrssetzung: Fr. 120.-

2. Periodische Nachprüfung: Fr. 90.-

c) Arbeitsmaschine leicht

1. Erste Inverkehrssetzung: Fr. 90.-

2. Periodische Nachprüfung: Fr. 90.-

d) Arbeitsmaschine schwer

1. Erste Inverkehrssetzung: Fr. 180.-

2. Periodische Nachprüfung: Fr. 150.-

e) Gewerbliche Motoreinachser mit Anhänger

1. Erste Inverkehrssetzung: Fr. 60.-

2. Periodische Nachprüfung: Fr. 60.-

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