761.32
CH-AR
Art. 3 Gebührentarif zum EG SVG - Arbeitsmotorwagen und gewerbliche Motoreinachser mit Anhänger
1. Abschnitt: Fahrzeugprüfungen
Art. 3 Gebührentarif zum EG SVG · Arbeitsmotorwagen und gewerbliche Motoreinachser mit Anhänger
1. Für die Prüfung von Arbeitsmotorwagen und gewerblichen Motoreinachsern mit Anhängern werden folgende Gebühren erhoben
a) Arbeitskarren leicht
1. Erste Inverkehrssetzung: Fr. 60.-
2. Periodische Nachprüfung: Fr. 60.-
b) Arbeitskarren schwer
1. Erste Inverkehrssetzung: Fr. 120.-
2. Periodische Nachprüfung: Fr. 90.-
c) Arbeitsmaschine leicht
1. Erste Inverkehrssetzung: Fr. 90.-
2. Periodische Nachprüfung: Fr. 90.-
d) Arbeitsmaschine schwer
1. Erste Inverkehrssetzung: Fr. 180.-
2. Periodische Nachprüfung: Fr. 150.-
e) Gewerbliche Motoreinachser mit Anhänger
1. Erste Inverkehrssetzung: Fr. 60.-
2. Periodische Nachprüfung: Fr. 60.-