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761.32 CH-AR

Art. 14 Gebührentarif zum EG SVG - Amtliche Verrichtungen

3. Abschnitt: Weitere Gebühren
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Art. 14 Gebührentarif zum EG SVG · Amtliche Verrichtungen

1. Für amtliche Verrichtungen werden folgende Gebühren erhoben

a) Deponierung von Kontrollschildern: Fr. 20.-

b) Wiederausgabe von deponierten Kontrollschildern (WIK): Fr. 20.-

c) Verlängerung der Hinterlegungsdauer von Kontrollschildern: Fr. 50.-

d) Ausschreibungen im Ripol: Fr. 50.-

e) Verweigerung von Ausweisen oder Bewilligungen: Fr. 40.- bis Fr. 100.-

f) Bestätigung "Bewilligte Änderung": Fr. 40.-

g) Bestätigung für Italienischen Zoll (Zulassung): Fr. 100.-

h) Bestätigung über bestandene Führerprüfungen: Fr. 35.-

i) Verfügung über den Entzug von Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern infolge Nichtbezahlens von Steuern oder Gebühren, fehlendem Versicherungsschutz oder Nichtvorführens von Fahrzeugen: Fr. 150.-

j) Verfügung / Auftrag über den Einzug von Ausweisen und Schildern: Fr. 150.-

k) Mahnung bei Nichterfüllen von Auflagen im Führerausweis: Fr. 50.-

2. Bei irrtümlicher oder unberechtigter Meldung über das Aufhören der Haftpflichtversicherung werden die entsprechenden Gebühren der Versicherungsgesellschaft belastet.

3. Für besondere Amtshandlungen, Abklärungen, Nachforschungen und Bestätigungen, die noch nicht beschrieben wurden (z.B. technische Daten, Zahlungsverkehr etc.), wird ein Betrag von Fr. 60.- pro angebrochene halbe Stunde verrechnet.

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