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761.32 CH-AR

Art. 10 Gebührentarif zum EG SVG - Führerprüfungen

2. Abschnitt Führerprüfungen
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Art. 10 Gebührentarif zum EG SVG · Führerprüfungen

1. Für die Abnahme der Führerprüfungen werden folgende Gebühren erhoben

a) Theoretische Führerprüfungen

1. Basis-Theorie, Mofa Theorie: Fr. 30.-

2. Zusatztheorie: Fr. 45.-

3. CZV-Theorie: Fr. 45.-

4. Einzelprüfung: Fr. 120.-

5. * CZV E-Prüfung, je Teilprüfung: Fr. 30.-

b) Praktische Führerprüfungen

1. * Kategorien A1, A: Fr. 120.-

2. Kategorien B, B1, BE, C1, C1E, DE, D1, D1E, F: Fr. 120.-

3. Kategorie CE: Fr. 170.-

4. Kategorien C, D: Fr. 220.-

5. Berufsmässiger Personentransport (Code 121, 122): Fr. 170.-

2. Nach einem Ausweisentzug wird die Gebühr der Führerprüfung der entsprechenden Kategorie erneut erhoben.

3. Für die Kontrollfahrt wird die Gebühr der praktischen Führerprüfung der entsprechenden Kategorie erhoben.

4. Bei besonderen Prüfungen wird eine Gebühr nach Aufwand von Fr. 120.- pro Stunde erhoben.

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