761.113
CH-AR
Art. 7 Verordnung über die Versteigerung von Kontrollschildern - Aufgehobenes Recht; Inkrafttreten
Art. 7 Verordnung über die Versteigerung von Kontrollschildern · Aufgehobenes Recht; Inkrafttreten
1. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird Art. 2 lit. d des Gebührentarifs zum EG SVG aufgehoben.
2. Diese Verordnung tritt am 1. März 2016 in Kraft.