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761.113 CH-AR

Art. 7 Verordnung über die Versteigerung von Kontrollschildern - Aufgehobenes Recht; Inkrafttreten

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Art. 7 Verordnung über die Versteigerung von Kontrollschildern · Aufgehobenes Recht; Inkrafttreten

1. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird Art. 2 lit. d des Gebührentarifs zum EG SVG aufgehoben.

2. Diese Verordnung tritt am 1. März 2016 in Kraft.

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