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761.113 CH-AR

Art. 6a Verordnung über die Versteigerung von Kontrollschildern - Direktverkauf

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Art. 6a Verordnung über die Versteigerung von Kontrollschildern · Direktverkauf

1. Kontrollschilder, die nicht für die Versteigerung vorgemerkt sind, können zum Erwerb gegen einen festen Preis angeboten werden.

2. Der Preis umfasst einen vom Strassenverkehrsamt bestimmten Gebührenzuschlag von maximal Fr. 500.-.

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