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761.113 CH-AR

Art. 3 Verordnung über die Versteigerung von Kontrollschildern - Teilnahmeberechtigung

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Art. 3 Verordnung über die Versteigerung von Kontrollschildern · Teilnahmeberechtigung

1. Zur Teilnahme an der Kontrollschildversteigerung sind natürliche und juristische Personen berechtigt, welche die strassenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine ordentliche Inverkehrsetzung eines Motorfahrzeugs in Appenzell Ausserrhoden erfüllen.

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