761.113
CH-AR
Art. 3 Verordnung über die Versteigerung von Kontrollschildern - Teilnahmeberechtigung
Art. 3 Verordnung über die Versteigerung von Kontrollschildern · Teilnahmeberechtigung
1. Zur Teilnahme an der Kontrollschildversteigerung sind natürliche und juristische Personen berechtigt, welche die strassenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine ordentliche Inverkehrsetzung eines Motorfahrzeugs in Appenzell Ausserrhoden erfüllen.