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760.11 VGÖVGöV CH-AR

Art. 2 Verordnung zum Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (V GöV) - Entlastung stark belasteter Verkehrsachsen (Art. 2 lit. b GöV)

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Art. 2 V GöV · Entlastung stark belasteter Verkehrsachsen (Art. 2 lit. b GöV)

1. Das Angebot auf stark belasteten Achsen des lndividualverkehrs im Sinne von Art. 2 lit. b hat die Bewältigung der Verkehrsmenge sicherzustellen. In der Regel - namentlich auf längeren Strecken - stehen den Fahrgästen Sitzplätze zur Verfügung.

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