751.223
CH-AR
Art. 6 Wasserrechtskonzession für die Elektrizitätswerk Urnäsch AG
Konzessionsbedingungen
Art. 6 Wasserrechtskonzession für die Elektrizitätswerk Urnäsch AG
1. ...
2. Die Dotationswassermenge hat bei der Fassungsstelle im Langfluh mindestens 60 I/sec. zu betragen. Die Auslassöffnung ist so zu erstellen und zu unterhalten, dass die Dotation stetig gewährleistet bleibt.