Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
751.223 CH-AR

Art. 6 Wasserrechtskonzession für die Elektrizitätswerk Urnäsch AG

Konzessionsbedingungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 Wasserrechtskonzession für die Elektrizitätswerk Urnäsch AG

1. ...

2. Die Dotationswassermenge hat bei der Fassungsstelle im Langfluh mindestens 60 I/sec. zu betragen. Die Auslassöffnung ist so zu erstellen und zu unterhalten, dass die Dotation stetig gewährleistet bleibt.

← Art. 5 Wasserrechtskonzession für die Elektrizitätswerk Urnäsch AG Konzessionsbedingungen Art. 8 Wasserrechtskonzession für die Elektrizitätswerk Urnäsch AG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →