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751.223 CH-AR

Art. 3 Wasserrechtskonzession für die Elektrizitätswerk Urnäsch AG

Konzessionsbedingungen
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Art. 3 Wasserrechtskonzession für die Elektrizitätswerk Urnäsch AG

1. Die Unternehmung hat für die Dauer der Konzession ihren Gesellschafts- und Steuersitz in Urnäsch zu nehmen. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft gilt der Gerichtsstand von Appenzell A.Rh.

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