751.223
CH-AR
Art. 3 Wasserrechtskonzession für die Elektrizitätswerk Urnäsch AG
Konzessionsbedingungen
Art. 3 Wasserrechtskonzession für die Elektrizitätswerk Urnäsch AG
1. Die Unternehmung hat für die Dauer der Konzession ihren Gesellschafts- und Steuersitz in Urnäsch zu nehmen. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft gilt der Gerichtsstand von Appenzell A.Rh.