751.223
CH-AR
Art. 2 Wasserrechtskonzession für die Elektrizitätswerk Urnäsch AG
Konzessionsbedingungen
Art. 2 Wasserrechtskonzession für die Elektrizitätswerk Urnäsch AG
1. Die Bewilligung zum Weiterbetrieb des Werkes wird erteilt auf Grund des heutigen Umfanges des Werkes mit einem Bruttogefälle von 80,44 m und einer mittleren ausnützbaren Wassermenge von 344.1 I/sec. und unter Behaftung dafür, dass das Werk die Versorgung der Gemeinde Urnäsch und der Umgebung auf appenzell-ausserrhodischem Gebiet mit elektrischer Kraft und Licht bezweckt und dass jede geschäftliche Spekulation ausgeschlossen sei.