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751.223 CH-AR

Art. 11 Wasserrechtskonzession für die Elektrizitätswerk Urnäsch AG

Konzessionsbedingungen
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Art. 11 Wasserrechtskonzession für die Elektrizitätswerk Urnäsch AG

1. Als einmalige Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Konzession werden Fr. 300.- erhoben.

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