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750.1 KENG CH-AR

Art. 8a Energiegesetz (kEnG) - Systematische Verwendung des eidgenössischen Gebäudeidentifikators

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 8a kEnG · Systematische Verwendung des eidgenössischen Gebäudeidentifikators

1. Der Regierungsrat kann Stellen und Institutionen, die mit dem Vollzug von kantonalem Recht betraut sind, ermächtigen, den eidgenössischen Gebäudeidentifikator (EGID) zum Vollzug gesetzlicher Aufgaben systematisch zu verwenden.

2. Die systematische Verwendung ist an den Zweck der zu erfüllenden Aufgaben gebunden.

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