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742.1 CH-AR

Art. 6 Verordnung über die Grundeigentümerbeiträge bei der Korrektion oder Verbauung öffentlicher Gewässer (Perimeterverordnung) - Berechnungsgrundlagen

II. Beitragsberechnung
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Art. 6 Perimeterverordnung · Berechnungsgrundlagen

1. Grundlage für die Berechnung der anteilsmässigen Höhe des einzelnen Beitrages bilden

a) Fläche oder Schätzungswert;

b) Anstosslänge;

c) Gefahrenzone.

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