742.1
CH-AR
Art. 22 Verordnung über die Grundeigentümerbeiträge bei der Korrektion oder Verbauung öffentlicher Gewässer (Perimeterverordnung) - Ratenzahlung, Stundung
III. Verfahren
Art. 22 Perimeterverordnung · Ratenzahlung, Stundung
1. Auf begründetes Gesuch hin können in Härtefällen Ratenzahlungen gestattet oder die Beiträge gestundet werden.