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742.1 CH-AR

Art. 22 Verordnung über die Grundeigentümerbeiträge bei der Korrektion oder Verbauung öffentlicher Gewässer (Perimeterverordnung) - Ratenzahlung, Stundung

III. Verfahren
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Art. 22 Perimeterverordnung · Ratenzahlung, Stundung

1. Auf begründetes Gesuch hin können in Härtefällen Ratenzahlungen gestattet oder die Beiträge gestundet werden.

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