742.1
CH-AR
Art. 19 Verordnung über die Grundeigentümerbeiträge bei der Korrektion oder Verbauung öffentlicher Gewässer (Perimeterverordnung) - Abschlagszahlungen
III. Verfahren
Art. 19 Perimeterverordnung · Abschlagszahlungen
1. Bei längerer Bauzeit können Abschlagszahlungen verlangt werden.