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742.1 CH-AR

Art. 19 Verordnung über die Grundeigentümerbeiträge bei der Korrektion oder Verbauung öffentlicher Gewässer (Perimeterverordnung) - Abschlagszahlungen

III. Verfahren
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Art. 19 Perimeterverordnung · Abschlagszahlungen

1. Bei längerer Bauzeit können Abschlagszahlungen verlangt werden.

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