741.11
WBAUV
CH-AR
Art. 3c Wasserbauverordnung (WBauV) - Visierung
II. Gewässerunterhalt und Wasserbauprojekte
Art. 3c WBauV · Visierung
1. Das Projekt wird während der öffentlichen Auflage im Gelände abgesteckt bei
a) Änderung der Linienführung eines Gewässers;
b) Offenlegung eines Gewässers;
c) Änderung des Ufers.