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741.11 WBAUV CH-AR

Art. 3c Wasserbauverordnung (WBauV) - Visierung

II. Gewässerunterhalt und Wasserbauprojekte
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Art. 3c WBauV · Visierung

1. Das Projekt wird während der öffentlichen Auflage im Gelände abgesteckt bei

a) Änderung der Linienführung eines Gewässers;

b) Offenlegung eines Gewässers;

c) Änderung des Ufers.

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