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741.1 WBauGLCHLCOI CH-AR

Art. 33 Gesetz über den Wasserbau und die Gewässernutzung (Wasserbaugesetz; WBauG) - Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

5. Abschnitt: Schluss- und Übergangsbestimmungen
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Art. 33 Wasserbaugesetz; WBauG · Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

1. Das Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG zum ZGB) wird wie folgt geändert

*Die Änderungen wurden im betroffenen Erlass eingefügt.*

2. Die Verordnung zum Bundesgesetz vom 22. Juni 1877 über die Wasserbaupolizei wird aufgehoben.

3. Die Verordnung über die Grundeigentümerbeiträge bei der Korrektion oder Verbauung öffentlicher Gewässer (Perimeterverordnung) wird wie folgt geändert

*Die Änderungen wurden im betroffenen Erlass eingefügt.*

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