741.1
WBauGLCHLCOI
CH-AR
Art. 14b Gesetz über den Wasserbau und die Gewässernutzung (Wasserbaugesetz; WBauG) - Vereinfachtes Verfahren
2. Abschnitt: Hochwasserschutz und Revitalisierungen - III. Planauflageverfahren
Art. 14b Wasserbaugesetz; WBauG · Vereinfachtes Verfahren
1. Bei untergeordneten Wasserbauprojekten mit wenigen Einspracheberechtigten kann auf die öffentliche Auflage und Visierung verzichtet werden. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über Enteignungs- und Perimeterverfahren.
2. Einspracheberechtigte sind unter Ansetzung einer Einsprachefrist von 30 Tagen über das Projekt sowie über den Verzicht auf Auflage und Visierung zu informieren.