Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
741.1 WBauGLCHLCOI CH-AR

Art. 14b Gesetz über den Wasserbau und die Gewässernutzung (Wasserbaugesetz; WBauG) - Vereinfachtes Verfahren

2. Abschnitt: Hochwasserschutz und Revitalisierungen - III. Planauflageverfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 14b Wasserbaugesetz; WBauG · Vereinfachtes Verfahren

1. Bei untergeordneten Wasserbauprojekten mit wenigen Einspracheberechtigten kann auf die öffentliche Auflage und Visierung verzichtet werden. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über Enteignungs- und Perimeterverfahren.

2. Einspracheberechtigte sind unter Ansetzung einer Einsprachefrist von 30 Tagen über das Projekt sowie über den Verzicht auf Auflage und Visierung zu informieren.

← Art. 14a Wasserbaugesetz; WBauG Gesetz über den Wasserbau und die Gewässernutzung (Wasserbaugesetz; WBauG) - Gegenstand und Zweck Art. 15 Wasserbaugesetz; WBauG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →