731.114
CH-AR
Art. 8 Verordnung über die Beitragsleistung an die Anpassung oder Aufhebung von Bahnübergängen - Inkrafttreten
Art. 8 Verordnung über die Beitragsleistung an die Anpassung oder Aufhebung von Bahnübergängen · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.