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731.114 CH-AR

Art. 8 Verordnung über die Beitragsleistung an die Anpassung oder Aufhebung von Bahnübergängen - Inkrafttreten

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Art. 8 Verordnung über die Beitragsleistung an die Anpassung oder Aufhebung von Bahnübergängen · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

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