Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
731.114 CH-AR

Art. 3 Verordnung über die Beitragsleistung an die Anpassung oder Aufhebung von Bahnübergängen - Unterstützungsbeiträge

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Verordnung über die Beitragsleistung an die Anpassung oder Aufhebung von Bahnübergängen · Unterstützungsbeiträge

1. Der Kanton und die Gemeinden der gelegenen Sache leisten Unterstützungsbeiträge an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Privatstrassen, denen die Tragung der Sanierungskosten gemäss Art. 26 Abs. 2 des Eisenbahngesetzes unter Anrechnung der Beiträge von Kanton und Gemeinden teilweise oder gänzlich nicht zumutbar ist.

← Art. 2 Verordnung über die Beitragsleistung an die Anpassung oder Aufhebung von Bahnübergängen Anpassung; Begriff Art. 4 Verordnung über die Beitragsleistung an die Anpassung oder Aufhebung von Bahnübergängen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →