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731.113 CH-AR

Art. 5 Verordnung über das Parkieren auf Staatsarealen - Kriterien für die Zuteilung

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Art. 5 Verordnung über das Parkieren auf Staatsarealen · Kriterien für die Zuteilung

1. Für die Zuteilung einer Parkbewilligung sind insbesondere die nachstehenden Kriterien in entsprechender Reihenfolge massgebend

a) zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben wird mindestens an drei Arbeitstagen pro Woche ein Dienstfahrzeug oder das private Fahrzeug am Arbeitsplatz benötigt;

b) die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel ist aufgrund von ausserordentlichen Arbeitszeiten nicht möglich oder zumutbar;

c) die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel ist aufgrund von Familienpflichten oder anderer Gründe nicht möglich oder zumutbar;

d) das private Fahrzeug wird gelegentlich dienstlich eingesetzt.

2. Benutzerinnen oder Benutzern mit einer Behinderung wird im Bedarfsfall eine Parkbewilligung erteilt.

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