731.112
CH-AR
Art. 4 Gebührentarif zum Strassengesetz - Auslagen
Art. 4 Gebührentarif zum Strassengesetz · Auslagen
1. Kleinere Auslagen sind in den Gebühren inbegriffen.
2. Erhebliche Auslagen wie Kosten für Gutachten, Amtsberichte, Messungen usw. werden gesondert und nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.