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731.112 CH-AR

Art. 4 Gebührentarif zum Strassengesetz - Auslagen

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Art. 4 Gebührentarif zum Strassengesetz · Auslagen

1. Kleinere Auslagen sind in den Gebühren inbegriffen.

2. Erhebliche Auslagen wie Kosten für Gutachten, Amtsberichte, Messungen usw. werden gesondert und nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

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