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731.111 STRV CH-AR

Art. 1 Strassenverordnung (StrV) - Strassenklassen, Begriffe a) Kantonsstrassen (Art. 6 StrG)

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 StrV · Strassenklassen, Begriffe a) Kantonsstrassen (Art. 6 StrG)

1. Hochleistungsstrassen (HLS) sind dem Motorfahrzeugverkehr vorbehaltene Strassen, die übergeordnete Netzfunktion erfüllen. Sie leiten grosse Verkehrsströme und verbinden überregionale und regionale Gebiete.

2. Hauptverkehrsstrassen (HVS) dienen dem gemischten Verkehr. Sie verbinden Regionen, regionale Zentren und grössere Siedlungsgebiete und haben überregionale, regionale und zwischenörtliche Bedeutung im Strassennetz. Zusammen mit den Hochleistungsstrassen bilden sie das übergeordnete Strassennetz.

3. Regionalverbindungsstrassen (RVS) und Lokalverbindungsstrassen (LVS) dienen dem gemischten Verkehr. RVS verbinden einzelne Ortschaften und Siedlungsgebiete einer Region. LVS stellen lokale Verbindungen innerhalb von Ortschaften und Siedlungsgebieten her. Ausserhalb besiedelter Gebiete ergänzen und verfeineren sie das übergeordnete Strassennetz. Innerhalb besiedelter Gebiete übernehmen sie auch Sammel- und Erschliessungsfunktionen.

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