731.11
STRG
CH-AR
Art. 39 Strassengesetz (StrG) - Einsprache
3. Abschnitt: Strassenbau - IV. Planauflageverfahren
Art. 39 StrG · Einsprache
1. Innerhalb der Auflagefrist kann bei der zuständigen Behörde schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist mit einem bestimmten und begründeten Begehren zu versehen.
2. Die Legitimation zur Einsprache richtet sich nach Art. 111 des Baugesetzes[27].
3. Einsprache kann erhoben werden gegen
a) das Projekt;
b) die Zulässigkeit der Enteignung und deren Umfang;
c) die Einteilung der Strasse durch die Gemeinde.
4. Einsprache gegen den Perimeterbeitragsplan ist gesondert zu erheben. Sie richtet sich nach den Vorschriften über das Perimeterverfahren.[28]
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
OG ARGVP 2016 3676 · ar (Art. 39 Abs. 3 StrG)
Road Redesign Paving and Noise Protection Dispute
Cited in relation to the possibility of challenging the admissibility and scope of expropriation via an objection, provided the expropriation procedure was initiated.