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731.11 STRG CH-AR

Art. 38 Strassengesetz (StrG) - Vereinfachtes Verfahren

3. Abschnitt: Strassenbau - IV. Planauflageverfahren
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Art. 38 StrG · Vereinfachtes Verfahren

1. Bei kleinen und unbedeutenden Projekten, die nur wenige Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer betreffen, keine schutzwürdigen Interessen Dritter berühren und sich nicht erheblich auf Raum und Umwelt auswirken, kann auf die öffentliche Auflage verzichtet werden.

2. Direkt anstossende Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden schriftlich benachrichtigt.

3. Erklären sich alle direkt anstossenden Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit dem Projekt einverstanden, kann auf die schriftliche Anzeige verzichtet werden.

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