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723.105 KVAV CH-AR

Art. 23 Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (kVAV) - c) Mutationsaufträge

2. Abschnitt: Amtliche Vermessung - V. Nachführung
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Art. 23 kVAV · c) Mutationsaufträge

1. Das Grundbuchamt erteilt Mutationsaufträge für die Informationsebenen Liegenschaften und Dienstbarkeiten an die für die Nachführung zuständige Stelle.

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