723.104
KÖREBKV
CH-AR
Art. 4 Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (kÖREBKV) - Zusatzinformationen
Art. 4 kÖREBKV · Zusatzinformationen
1. Die Anhänge 1 und 2 der kantonalen Geoinformationsverordnung bezeichnen die Geobasisdaten, zu denen Informationen über laufende Änderungen öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen im Kataster dargestellt werden.
2. Das Amt für Raum und Wald kann weitere Zusatzinformationen bezeichnen.