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723.104 KÖREBKV CH-AR

Art. 4 Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (kÖREBKV) - Zusatzinformationen

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Art. 4 kÖREBKV · Zusatzinformationen

1. Die Anhänge 1 und 2 der kantonalen Geoinformationsverordnung bezeichnen die Geobasisdaten, zu denen Informationen über laufende Änderungen öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen im Kataster dargestellt werden.

2. Das Amt für Raum und Wald kann weitere Zusatzinformationen bezeichnen.

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