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723.104 KÖREBKV CH-AR

Art. 3 Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (kÖREBKV) - Inhalt

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Art. 3 kÖREBKV · Inhalt

1. Inhalt des Katasters sind

a) die durch den Bund als Gegenstand des Katasters bezeichneten Geobasisdaten;

b) die im Anhang 2 der kantonalen Geoinformationsverordnung bezeichneten Geobasisdaten.

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