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723.101 KGEOIV CH-AR

Art. 37 Kantonale Geoinformationsverordnung (kGeoIV) - Inhalt und Anforderungen

9. Abschnitt: Digitaler Leitungskataster
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Art. 37 kGeoIV · Inhalt und Anforderungen

1. Der Leitungskataster umfasst folgende Medien

a) Abwasser;

b) Wasser;

c) Gas;

d) Elekritzität;

e) Beleuchtung;

f) Kommunikation;

g) Fernwärme;

h) Diverse.

2. Bereits erfasste und neue Hausanschlüsse sind Bestandteil des Leitungskatasters.

3. Die GIS-Fachstelle bestimmt die qualitativen und technischen Anforderungen.

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